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   BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86   

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BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86 (https://dejure.org/1987,1676)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1987 - 8 AZR 324/86 (https://dejure.org/1987,1676)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 (https://dejure.org/1987,1676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Voraussetzungen des Anspruchs auf Erholungsurlaub - Erlöschen des Urlaubsanspruchs wegen Nichtantritt auf Grund einer Krankheit - Regelung über die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der gesetzliche Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.

    Da der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs der gleichen Befristung unterliegt wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), erlosch auch der Anspruch der Klägerin auf Abgeltung des Urlaubs für das Urlaubsjahr 1984/85 am 30. September 1985.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Es geht dabei nicht um Urlaub, denn es fehlt an der Möglichkeit, den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen (vgl. zum Inhalt des Urlaubsanspruchs: BAGE 45, 184, 188 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Die in § 43 Abs. 10 Unterabs. 1 Satz 3 TV Ang enthaltene Befristung unterscheidet sich nicht von der in § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, bei deren Eintritt der dort geregelte gesetzliche Urlaubsanspruch ebenfalls erlischt (vgl. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Die Klägerin kann ihre Anspruch auch nicht auf eine Verletzung des Gleichheitssatzes stützen, die nur durch Zubilligung des Klageanspruchs behoben werden könnte (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - AP Nr. 136 zu Art. 3 GG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAG Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, die Zahlung eines der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrags als Schadenersatz fordern, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAG Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Sie ist rechtlich unbedenklich, weil die Abgeltung von bereits verfallenem Urlaub nicht gegen das für das fortbestehende Arbeitsverhältnis geltende Abgeltungsverbot verstößt (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Nach dieser Regelung ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und danach arbeitsfähig ist (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil des Senats vom 18. Dezember 1986 - 8 AZR 357/84 -).
  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85

    Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im

    Auszug aus BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
    Unschädlich ist, daß die Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauerte (BAG Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und seitdem ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie Urteil vom 23. Juli 1987 - 8 AZR 42/85 -).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 357/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89

    Urlaub während Erkrankung

    Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 488/87

    Urlaub: Geltenmachung des Anspruchs - Beachtlichkeit

    Anhaltspunkte dafür, daß der MTV gegenüber der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG eine Bestimmung mit abweichendem Inhalt enthält, die es gegebenenfalls rechtfertigen würde, auch ohne diese Voraussetzungen den Urlaub abzugelten (vgl. z.B. die Regelung in § 51 BAT, vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung), sind nicht ersichtlich.
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

    Zwar bestehen gegen einen Vertrag, in dem vereinbart wird, daß der Urlaubsanspruch im Verfallszeitpunkt nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken; im Vergleich zum Gesetz ist diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger (so die ständige Rechtsprechung des BAG für entsprechende tarifvertragliche Regelungen, vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Hamm, 28.06.1988 - 11 Sa 94/88

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; BAT; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit;

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  • LAG Düsseldorf, 20.09.1989 - 12 Sa 945/89

    Urlaubsanpruch des Arbeitnehmers; Urlaub; Gesetzliche Frist; Verzug; Abmahnung

    Weil der Abgeltungsanspruch kein Schadensersatz-, sondern ein Erfüllungsanspruch ist, hat ein "hypothetischer Kausalverlauf" (Reserveursachen) außer Betracht zu bleiben (gegen die Rechtsprechung des 8. Senats, vgl BAG, Urteil vom 22.10.1987, 8 AZR 324/86 = AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG, Urteil vom 31.10.1986, 8 AZR 244/84 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG; BAG, Urteil vom 20.4.1989, 8 AZR 621/87 , DB 1989, 2175).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 574/89

    Erteilung von Urlaub während einer Erkrankung - Wirksamkeit einer Tarifbestimmung

    Hier gilt entsprechend, was der Senat in seinen Urteilen vom 22. Oktober 1987 zu den im wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § 23 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Arb Bundespost und des § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost ausgeführt hat (vgl. BAGE 56, 262 = AP Nr. 38 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 56, 265 [BAG 22.10.1987 - 8 AZR 172/86] = AP Nr. 39 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
    Zwar bestehen gegen einen Vertrag, in dem vereinbart wird, daß der Urlaubsanspruch im Verfallszeitpunkt nicht erlöschen soll, keine rechtlichen Bedenken; im Vergleich zum Gesetz ist diese Regelung für den Arbeitnehmer günstiger (so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für entsprechende tarifvertragliche Regelungen, vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 324/86 - AP Nr. 40 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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